Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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und Hamburg-Finkenwerder


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Die Arbeit einer Fachkrankenpflegerin für Anästhesie ist bei einer umfassenden Einbindung in die Klinikorganisation als Scheinselbstständigkeit zu werten, weshalb die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 29.10.2013
Ein Anspruch auf Fortzahlung von Krankengeld über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus existiert nur, wenn der Kranke am letzten Tag der Krankschreibung ein weiteres Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit attestiert.
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.03.2014
Ist das körperliche Erscheinungsbild einer intersexuellen Frau unzweifelhaft im weiblichen Bereich anzusiedeln, besteht gegen die gesetzliche Krankenversicherung kein Anspruch auf eine Brustvergrößerung.
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.03.2014
Die Weigerung des Versicherungsträgers zur Zahlung einer Hinterbliebenenrente setzt voraus, dass der Versicherungsträger beweisen kann, dass der Tod Folge des Suizids war und nicht auf einem Arbeitsunfall beruhte.
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.09.2007
Kann eine nahezu taube Person die Wohnungsklingel auch trotz eines vorhandenen Hörgerätes nicht mehr wahrnehmen, muss die Krankenkasse eine Lichtanlage finanzieren, welche das Klingelgeräusch in optische Signale umwandelt.
Bundessozialgericht, Urteil vom 29.04.2010
Die deutschen Pflegekassen sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten für einen Aufenthalt in einem ausländischen Pflegeheim zu übernehmen.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16.07.2009
Arbeitgeber können einem Mitarbeiter fristlos kündigen, wenn dieser nachweislich Filesharing an seinem Arbeitsplatz betrieben hat.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.12.2013
Wer für Verwandte in einer unternehmerähnlichen Weise tätig wird und einen Unfall erleidet, kann sich nicht auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung berufenDenn diese greift nur, wenn jemand wie ein abhängig Beschäftigter tätig wird, so das Hessische Landessozialgericht.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 18.06.2013
Gesetzlich Krankenversicherten steht gegenüber der für sie zuständigen kassenärztlichen Vereinigung ein Auskunftsanspruch über die vorgenommen Behandlungen zu, wenn das Interesse des Versicherten den Aufwand der Vereinigung für die Auskunftserteilung überwiegt.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.05.2010
Krankenkassen müssen nur die Kosten für Hilfsmittel tragen, die dem Behinderungsausgleich im Rahmen der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dienen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2013