Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Anfang | << | 47 48 49 50 51 [52] 53 54 55 56 57 | >> | Ende

Hat eine Ehe kürzer als ein Jahr bestanden, so steht der Hinterbliebenen in der Regel kein Anspruch auf eine Witwenrente zu.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 16.11.2011
Ist nicht die Überflutung eines Grundstücks an sich, sondern nur seine Neigung für eine Überschwemmung ursächlich, besteht kein Anspruch gegen die Elementarschadensversicherung.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 20.10.2011
Mit dem Eintritt der Insolvenz muss ein Architekt mit der Löschung aus der bei der Architektenkammer geführten Architektenliste rechnen.
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 04.05.2011
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gegen Zeitarbeitsfirmen einen Anspruch auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 23.01.2012
Wer im Freundeskreis aushilft und dabei einen Unfall erleidet, kann nicht unbedingt mit Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2012
Ist der Konsum von Alkohol wesentliche Ursache für einen Verkehrsunfall, entfällt der Versicherungsschutz.
Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 14.12.2011
Ist ein Schuldner auf seinen PKW angewiesen, so darf das Fahrzeug nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen einen günstigeren PKW ausgetauscht werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.06.2011
Verfügen Berufstätige aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit über ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit Hepatitis C, so ist stets davon auszugehen, dass sie sich die Infektion im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zugezogen haben.
Bundessozialgericht, Urteil vom 02.04.2009
Wer beim Schlafwandeln einen Unfall erleidet, braucht nicht mit Zahlungen seiner privaten Unfallversicherung zu rechnen.
Landgericht Bayreuth, Urteil vom 10.09.2010
Unterlässt es ein Versicherungsnehmer nach einem Einbruch eine Auflistung der entwendeten Gegenstände bei der Polizei einzureichen, so steht ihm kein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gegen die Versicherung zu.
Amtsgericht München, Urteil vom 24.06.2010