Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung stellt keine unzumutbare Belästigung des Rechteinhabers dar.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2013
Preisabsprachen zwischen Versicherungen und KFZ-Werkstätten über Reparaturkosten für die versicherten Fahrzeuge stellen eine wettbewerbswidrige und damit verbotene Handlung dar.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.03.2013
Öffentlich ausgestrahlte Sendungen dürfen nicht zeitgleich durch Dritte im Internet ausgestrahlt werden, da es sich hierbei um eine verbotene öffentliche Wiedergabe handelt.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.03.2013
Bei der Feststellung der Insolvenzreife kommt es nicht auf die individuellen Fähigkeiten des Geschäftsführers an, sondern auf die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.06.2012
Ein weiteres Mal hat der EUGH die Rechte von Flugreisenden gestärkt und diesen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro in Aussicht gestellt.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.02.2013
Der Insolvenzverwalter kann selbst dann nicht auf das Urlaubsgeld zugreifen, wenn es eine beträchtliche Höhe aufweist, welche die üblichen Grenzen bei ähnlichen Unternehmen aber nicht übersteigt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2012
Feuchtigkeitsschäden durch Schneemassen auf einer Dachterrasse müssen von der Elementarschadenversicherung nicht beglichen werden.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 04.07.2012
Auch eine geistige Behinderung einer Frau führt nicht zu einer Ausnahmeregelung, aufgrund derer die Krankenversicherung zur weiteren Kostentragung für Verhütungsmittel verpflichtet ist.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 23.01.2013
Kommt es während der Verrichtung einer privaten Tätigkeit während der Rufbereitschaft aufgrund eines dienstlichen Telefonats zu einem Unfall, ist die gesetzliche Unfallversicherung zur Leistungserbringung verpflichtet.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.11.2012
Wer Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung falsch beantwortet und chronische oder schwerwiegende Erkrankungen verschweigt, kann nicht auf Zahlungen der Versicherung hoffen.
Oberlandesgericht Kassel, Urteil vom 05.02.2013