Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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und Hamburg-Finkenwerder


Novelle des Investmentgesetzes

Mit der Novelle des Investmentgesetzes sollen unter anderem der Finanzsektor entbürokratisiert und der Anlegerschutz gestärkt werden.

Am 25. April 2007 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Investment-Änderungsgesetz beschlossen. Damit soll der Bürokratieabbau im Finanzsektor vorangetrieben und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fonds-Branche gesteigert werden, ohne den wichtigen und notwendigen Anlegerschutz zu vernachlässigen. Kernpunkte der Novelle sind:

Deregulierung: Durch die Aufhebung oder Vereinfachung von Informationspflichten wird die Branche von Kosten in Höhe von rund 8,0 Mio. Euro entlastet. Durch die vereinfachte Genehmigungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verkürzt sich außerdem die Markteintrittsdauer für neue Produkte.

Modernisierung der offenen Immobilienfonds: Der Entwurf verbessert die Rahmenbedingungen für das Produkt "offene Immobilienfonds". Verschiedene neue Instrumente sollen es dem Fondsmanagement ermöglichen, offene Immobilienfonds auch in schwierigen Marktsituationen zum Nutzen der Anleger angemessen zu steuern.

Förderung von Produktinnovationen: Die Schaffung von neuen Anlageklassen ermöglicht die Markteinführung neuer Produkte.

Verbesserter Anlegerschutz und Corporate Governance: Durch Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Depotbank und des Aufsichtsrates von Kapitalanlagegesellschaften wird der hohe Standard des Investmentgesetzes weiter entwickelt.

 
[mmk]