Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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und Hamburg-Finkenwerder


Befangenheit von Richtern

Macht sich ein Richter pauschal und einseitig den Vortrag einer Seite im Vorprozess zu eigen, kann er wegen der Besorgnis der Befangenheit von der anderen Partei abgelehnt werden.

Ein Richter verletzt seine Neutralitätspflicht, wenn er sich einseitig den Vortrag einer Partei pauschal zu eigen macht. Er kann deshalb wegen der Besorgnis der Befangenheit in einem späteren Prozess abgelehnt werden, entschieden die Richter am Oberlandesgericht Schleswig. Der fragliche Richter hatte in einem Vorprozess zwischen den beiden Parteien sein Urteil beinahe ausschließlich mit einer Bezugnahme auf die Ausführungen einer der beiden Parteien begründet. In einem nachfolgenden Prozess lehnte die Gegenpartei deshalb den Richter wegen der Befürchtung mangelnder Objektivität ab.

 
[mmk]