Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg
		
						Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg
						Tel: 040 74214695
							Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
							und Hamburg-Finkenwerder
						
					
	
Erbrecht - Blog
Keine Restschuldbefreiung für spätere GEZ-Gebühren
Während der Wohlverhaltensphase anfallende Rundfunkgebühren müssen beglichen werden.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gehören Rundfunkgebühren, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens während der Wohlverhaltensphase entstehen, nicht zu den Masseverbindlichkeiten. Als Folge daraus gehen sie nicht zusammen mit den anderen Schulden unter und müssen von dem Betroffenen bezahlt werden.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil VG D 27 K 1810 10 vom 31.01.2012
Normen: § 38 InsO