Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Erbrecht - Blog
Abmahnkosten für Verwendung fremder Fotos auf Ebay
Statt eigene Bilder anzufertigen um einen Artikel bei Ebay einzustellen erscheint es oftmals leichter, ein fremdes Bild von dem entsprechenden Produkt zu verwenden.
Doch auch hier lauern die Tücken des Urheberrechts.
In dem betroffenen Sachverhalt nutzte ein privater Verkäufer sechs fremde Bilder um ein eigenes Produkt in seiner Auktion darzustellen. Hiergegen wandte sich der Rechteinhaber und forderte von dem Betroffenen in einer Abmahnung rund 1200 Euro Rechtsanwaltsgebühren und 300 Euro Schadensersatz pro Bild.
Dieser Forderung kam das Gericht nur im Ansatz nach und begrenzte die Kosten der Abmahnung bei einem solchen einfachen Verstoß gegen das Urheberrecht auf 100 Euro und den Schadensersatz pro Bild auf 45 Euro. Damit lag das Gericht deutlich unter der geforderten Summe, für einen privaten Anbieter bei Ebay im Ergebnis aber eine nicht unbeachtliche Summe.
In dem betroffenen Sachverhalt nutzte ein privater Verkäufer sechs fremde Bilder um ein eigenes Produkt in seiner Auktion darzustellen. Hiergegen wandte sich der Rechteinhaber und forderte von dem Betroffenen in einer Abmahnung rund 1200 Euro Rechtsanwaltsgebühren und 300 Euro Schadensersatz pro Bild.
Dieser Forderung kam das Gericht nur im Ansatz nach und begrenzte die Kosten der Abmahnung bei einem solchen einfachen Verstoß gegen das Urheberrecht auf 100 Euro und den Schadensersatz pro Bild auf 45 Euro. Damit lag das Gericht deutlich unter der geforderten Summe, für einen privaten Anbieter bei Ebay im Ergebnis aber eine nicht unbeachtliche Summe.
Landgericht Köln, Urteil LG K 28 S 10 11 vom 02.08.2011
Normen: § 97 a II UrhG